Amtshandlungen
Die evangelische Kirche bezeichnet Gottesdienste als Amtshandlungen, wenn sie aus einem bestimmten biographischem Anlass (lat.: casus) gefeiert werden. Die üblichen Amtshandlungen sind Taufe, Konfirmation, Trauung und Beerdigung.
Die evangelische Kirche bezeichnet Gottesdienste als Amtshandlungen, wenn sie aus einem bestimmten biographischem Anlass (lat.: casus) gefeiert werden. Die üblichen Amtshandlungen sind Taufe, Konfirmation, Trauung und Beerdigung.
„Es ist über überaus wichtig, dass man die Taufe für vortrefflich, herrlich und hoch halte“.
(Martin Luther, Großer Katechismus)
Konfirmation ist eine feierliche Segenshandlung. Die Segnung markiert den Übertritt ins kirchliche Erwachsenenalter.
Die kirchliche Trauung ist ein selbständiger Gottesdienst mit Traulesungen, Predigt, Traufragen und Trauversprechen, Traugesten und Trausegen, Gesang und Musik.
10.00 Uhr in der Christuskirche
An Feiertagen gelten gelegentlich Sonderzeiten.
Unser Blättchen enthält viele Bilder und auch perönliche Informationen aus dem Gemeindeleben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen haben wir die Online Darstellung des Blättchens eingestellt. Bei Interesse an einem Blättchen, wenden Sie sich an Anke Burgard.
Anke Burgard
Burgstraße 11,
59755 Arnsberg
Telefon: 02932 46 25 20
Fax: 02932 / 46 25 85
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